
Theorie
Bei uns ist der Theorieunterricht alles andere als langweilig!
Wir gestalten den Unterricht so, dass es Spaß macht – und hängen bleibt.
Statt trockener Paragrafen und Frontalunterricht erwartet dich eine lebendige,
praxisnahe Lernatmosphäre, in der du nicht nur zuhörst, sondern aktiv mitmachst.
Mit visuellen Hilfsmitteln und aktuellen Fallbeispielen bringen wir dir alles verständlich, anschaulich und mit Bezug zur realen Fahrpraxis bei.
​
Unser Ziel ist klar: Du sollst nicht nur die Prüfung bestehen,
sondern auch verstehen, worauf es im echten Straßenverkehr ankommt.
Alles, was du wissen musst.
Wie viele Theoriestunden brauche ich für den Führerschein?
​Um die Theoriestunden kommt niemand herum – sie ist für die Fahrerlaubnis verpflichtend. Das Bestehen der theoretischen Prüfung ist außerdem Voraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Prüfung.
​
Beim erstmaligen Erwerb des Führerscheins der Klasse B (ab 18 Jahren) oder B17 (ab 17 Jahren):
-
12 Doppelstunden Grundstoff (à 90 Minuten)
-
2 Doppelstunden Zusatzstoff (à 90 Minuten)
Die theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung ist der erste große Meilenstein auf deinem Weg zum Führerschein. Sobald du sie bestanden hast, bleibt sie zwölf Monate lang gültig. Deine Ausbildungsbescheinigung, die du von deiner Fahrschule erhältst, ist sogar zwei Jahre gültig.
Wenn bei der Prüfung ein Täuschungsversuch festgestellt wird, kann es ernst werden: In solchen Fällen droht eine Sperrfrist von bis zu neun Monaten, in der du keine neue Prüfung ablegen darfst. Die Prüfung selbst wird von anerkannten Prüfstellen (TÜV Süd) abgenommen. Du kannst drei Monate vor deinem gesetzlichen Mindestalter teilnehmen – also z. B. schon mit 16 Jahren und 9 Monaten, wenn du den Führerschein mit 17 machen möchtest.
Ablauf der theoretischen Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem Multiple-Choice-Test, der am PC abgelegt wird. Dabei werden Kenntnisse über Verkehrsvorschriften, umweltbewusstes Fahren und die richtigen Verhaltensweisen im Straßenverkehr abgefragt. Die Fragen und Kriterien orientieren sich an den Prüfungsrichtlinien des Bundesministeriums für Verkehr. Obwohl die Prüfung grundsätzlich in deutscher Sprache abgelegt werden muss, besteht die Möglichkeit, sie in verschiedenen anderen Sprachen zu absolvieren.